Barrierefreiheit.
werkfluss soll für alle gut nutzbar sein: mit Brille, mit Screenreader oder nur mit der Tastatur.
Darstellung anpassen
Wir speichern deine Wahl auf diesem Gerät. Angemeldet gilt sie überall.
- Wie mein GerätÜbernimmt Schriftgröße, Kontrast und Bewegung aus deinen Systemeinstellungen.
- SchriftgrößeMacht alle Texte größer, ohne dass Inhalte verloren gehen.
- KontrastDunklere Schrift und kräftigere Linien.
- Bewegung reduzierenKeine Animationen und Übergänge.
- Links unterstreichenLinks erkennst du nicht nur an der Farbe.
- Fokus deutlich zeigenEin klarer Rahmen zeigt, wo du mit der Tastatur bist.
- Mehr ZeilenabstandMehr Luft zwischen Zeilen und Absätzen.
Warum es Regeln dafür gibt
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt den European Accessibility Act der EU um. Digitale Angebote sollen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Maßstab ist die Norm EN 301 549 mit den Web-Richtlinien WCAG 2.1, Stufe AA.
Was wir dafür tun
Ausreichende Kontraste, Bedienung vollständig mit der Tastatur, Beschreibungen für Screenreader, Schrift bis 200 % ohne Verlust von Inhalten, Diagramme auch als Tabelle und keine Zeitlimits ohne Verlängerung. Jede neue Version prüfen wir automatisch.
Stand
Wir halten WCAG 2.1 AA ein, soweit wir es geprüft haben. Grundlage ist eine Selbstbewertung vom Oktober 2026. Als Kleinstunternehmen sind wir nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Pflichten ausgenommen und erfüllen sie trotzdem freiwillig.
Barriere melden
Etwas funktioniert für dich nicht? Schreib uns an [email protected]. Wir antworten innerhalb von 14 Tagen und schicken dir die Inhalte bei Bedarf in einer anderen Form.
Zuständige Behörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg.
Stand: Oktober 2026